Alle 19 Minuten geht eine Firma pleite
Im Juni 2026 gab es 2.266 Unternehmensinsolvenzen — rechnerisch eine alle 19 Minuten. Was dahintersteckt und was Firmen rechtzeitig tun können.

Die Zahl klingt wie eine Schlagzeile, und sie ist eine. Aber sie ist auch nachrechenbar. Das Statistische Bundesamt meldet für Juni 2026 2.266 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Ein Monat mit 30 Tagen hat 43.200 Minuten. Geteilt durch 2.266 ergibt das eine Insolvenz alle 19,1 Minuten — rund um die Uhr, auch nachts und am Wochenende.
Hinter jeder dieser Zahlen stehen Menschen: Inhaber, die Jahre aufgebaut haben, Beschäftigte, Lieferanten, die auf offenen Rechnungen sitzen bleiben. Und fast immer eine Krise, die sich lange vorher angekündigt hat. Dieser Beitrag ordnet die Zahlen ein und zeigt, wo Unternehmen ansetzen können, solange noch Handlungsspielraum besteht.
Die Rechnung hinter der Zahl
Ein einzelner Monat spitzt zu. Über längere Zeiträume sieht es etwas weniger dramatisch aus, aber nicht beruhigend:
- 1. Halbjahr 2026: 12.812 Unternehmensinsolvenzen — eine alle 20 Minuten
- Gesamtjahr 2025: 24.064 Unternehmensinsolvenzen — eine alle 22 Minuten
Wichtig zur Methode: Das Statistische Bundesamt zählt einen Antrag erst, wenn das Gericht zum ersten Mal darüber entschieden hat. Zwischen Antrag und Statistik liegen etwa drei Monate. Die Juni-Zahl zeigt also im Wesentlichen Anträge aus dem Frühjahr.
Aktuellere Hinweise liefert das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), das nur Personen- und Kapitalgesellschaften erfasst. Für August 2026 zählt es 1.525 Insolvenzen — 10 % weniger als im Juli, aber 9 % mehr als im August 2025 und 63 % mehr als im August-Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019. Eine Entwarnung ist das nicht.
Das höchste Niveau seit mehr als einem Jahrzehnt
Die Zeitreihe des Statistischen Bundesamts zeigt, wie steil der Anstieg nach den Corona-Jahren war:
- 2019: 18.749
- 2021: 13.993
- 2022: 14.590
- 2023: 17.814
- 2024: 21.812
- 2025: 24.064
2025 lag die Zahl damit 10,3 % über dem Vorjahr, so hoch wie seit 2014 nicht mehr und 28 % über dem Stand vor der Pandemie. Das erste Halbjahr 2026 war mit einem Plus von 6,7 % das stärkste Halbjahr seit 2013. Der Kreditversicherer Allianz Trade erwartet für das Gesamtjahr 2026 rund 24.650 Fälle und für 2027 kaum Entspannung.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger bezifferte das Statistische Bundesamt für 2025 auf 47,9 Milliarden Euro. Die Wirtschaftsauskunftei Creditreform schätzt, dass 2025 rund 285.000 Beschäftigte von Insolvenzen ihres Arbeitgebers betroffen waren.
Wen es trifft
Nicht alle Branchen sind gleich betroffen. Auf 10.000 Unternehmen kamen 2025 im Durchschnitt 69 Insolvenzen. Deutlich darüber lagen:
- Verkehr und Lagerei: 133
- Gastgewerbe: 108
- Baugewerbe: 104
Auch die Größe spielt eine Rolle. Laut IfM Bonn hatten zwei Drittel der 2025 insolventen Unternehmen keine Beschäftigten, nur 263 hatten mehr als 100. Die Schlagzeile wird also vor allem von kleinen Firmen getragen. Die großen Fälle sind seltener, betreffen aber jeweils Hunderte oder Tausende Arbeitsplätze und ganze Lieferketten.
Warum Unternehmen scheitern
Eine Insolvenz ist selten ein plötzliches Ereignis. Sie ist in der Regel der Endpunkt einer Krise, die in Stufen verläuft: Zuerst verliert das Geschäftsmodell an Kraft, dann brechen Absatz und Ergebnis ein, erst ganz am Ende geht die Liquidität aus. Wer erst reagiert, wenn das Konto leer ist, hat die meisten Optionen bereits verloren.
Die aktuellen Belastungen sind bekannt. Creditreform nennt hohe Betriebs- und Energiekosten, gestiegene Kreditkosten, fehlende Finanzierung, Bürokratie und die Folgen geopolitischer Konflikte. In einer Umfrage des Beratungsunternehmens AlixPartners aus dem Jahr 2025 sehen 97 % der deutschen Befragten geopolitische Störungen als Auslöser für Restrukturierungen. Als größte Hürde in Restrukturierungen nennen 61 % die Sicherung der Liquidität.
Eine Aussage aus derselben Umfrage ist besonders aufschlussreich: 86 % sind überzeugt, dass reine Finanzierungsmaßnahmen die operativen Probleme nicht lösen. Frisches Geld verschafft Zeit. Die Ursachen muss man trotzdem angehen.
Auch eine ältere, aber in ihren Mustern weiter gültige Studie weist in diese Richtung. In einer Befragung von 125 Insolvenzverwaltern durch Euler Hermes und das Zentrum für Insolvenz und Sanierung an der Universität Mannheim aus dem Jahr 2006 nannten 79 % fehlendes Controlling als Ursache, 76 % Finanzierungslücken und 64 % ein schwaches Forderungsmanagement.
Was das Gesetz von der Geschäftsführung verlangt
Seit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) ist die Krisenfrüherkennung ausdrücklich geregelt. Nach § 1 StaRUG müssen Geschäftsleiter fortlaufend Entwicklungen überwachen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können. Erkennen sie solche Entwicklungen, müssen sie gegensteuern und die Aufsichtsorgane informieren. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte, die einen Jahresabschluss erstellen, müssen nach § 102 StaRUG auf offenkundige Insolvenzgründe hinweisen.
Zwei Zeiträume sind dabei entscheidend:
- 24 Monate: Über diesen Zeitraum wird in der Regel geprüft, ob Zahlungsunfähigkeit droht (§ 18 InsO).
- 12 Monate: Über diesen Zeitraum muss die Fortführungsprognose tragen, wenn es um Überschuldung geht (§ 19 InsO).
In der Praxis hat sich eine rollierende Liquiditätsplanung über 13 Wochen bewährt. Vorgeschrieben ist sie nicht, aber sie macht Engpässe sichtbar, bevor sie akut werden.
Fristen, die keine Schonfrist sind
Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet, muss die Geschäftsführung ohne schuldhaftes Zögern Insolvenz beantragen. § 15a InsO setzt Höchstgrenzen: spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, spätestens sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung.
Diese Fristen werden oft missverstanden. Sie sind keine Wartezeit, die man ausschöpfen darf. Ist eine Sanierung in dieser Zeit erkennbar aussichtslos, muss der Antrag sofort gestellt werden. Eine verspätete Antragstellung ist strafbar. Außerdem dürfen Geschäftsleiter nach Eintritt der Insolvenzreife grundsätzlich keine Zahlungen mehr leisten (§ 15b InsO) und haften sonst persönlich.
Die Werkzeuge — und wann sie greifen
Außergerichtliche Sanierung
Solange das Unternehmen zahlungsfähig ist, stehen alle Wege offen: operative Maßnahmen, Verhandlungen mit Banken und Lieferanten, neue Finanzierung, ein neuer Gesellschafter, der Verkauf von Unternehmensteilen. Kein Gericht, keine Öffentlichkeit. Dieser Weg ist der wirksamste — und er schließt sich mit jeder Woche ein Stück weiter.
Restrukturierungsplan nach StaRUG
Ein Restrukturierungsplan erlaubt es, Verbindlichkeiten mit einer Mehrheit von 75 % je Gläubigergruppe neu zu ordnen, auch gegen einzelne Gläubiger. Ein Gericht kann Vollstreckungen für bis zu drei Monate aussetzen, in Ausnahmefällen bis zu acht. Der Weg steht aber nur offen, solange die Zahlungsunfähigkeit droht und noch nicht eingetreten ist. Genutzt wird er selten: Erhebungen zählen 84 Verfahren im Jahr 2024 und 87 im Jahr 2025.
Eigenverwaltung und Schutzschirm
Die Eigenverwaltung (§ 270a InsO) und das Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO) erlauben es der Geschäftsführung, das Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters selbst zu sanieren. Beim Schutzschirm darf die Zahlungsunfähigkeit noch nicht eingetreten sein, eine fachkundige Bescheinigung ist nötig, und der Insolvenzplan muss innerhalb von höchstens drei Monaten vorliegen. Wichtig: Beides sind Insolvenzverfahren. Sie verhindern die Insolvenz nicht, sie gestalten sie. Laut IfM Bonn wurden 2025 erstmals mehr als 500 Eigenverwaltungen genehmigt.
Warum früh besser ist
Wie viel in einem Regelinsolvenzverfahren übrig bleibt, zeigt eine ältere Auswertung des Statistischen Bundesamts: Gläubiger erhielten bei Unternehmensinsolvenzen im Durchschnitt nur 6,1 % ihrer Forderungen zurück. Die Zahl bezieht sich auf Verfahren, die 2011 eröffnet und bis 2018 beendet wurden. Sie zeigt trotzdem, warum jede Lösung vor der Insolvenz fast immer mehr Wert erhält.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
- Liquidität wöchentlich planen, rollierend über mindestens 13 Wochen, mit ehrlichen Annahmen.
- Frühindikatoren beobachten: Auftragseingang, Margen, Forderungslaufzeiten, Auslastung der Kreditlinien.
- Ursachen benennen, nicht nur Symptome finanzieren. Wer nur neues Geld beschafft, verschiebt das Problem.
- Stakeholder früh einbinden: Banken, Kreditversicherer, wichtige Lieferanten und Kunden reagieren besser auf einen Plan als auf eine Überraschung.
- Den Zeitpunkt nutzen, solange eine Zahlungsunfähigkeit nur droht. Dann stehen außergerichtliche Lösungen und das StaRUG noch offen.
- Kapital und Umsetzung zusammendenken: Ein neuer Gesellschafter oder Investor, der zugleich operative Verantwortung übernimmt, verändert die Lage oft stärker als ein weiteres Gutachten.
- Fristen kennen und rechtzeitig Rechtsrat einholen. Die persönliche Haftung der Geschäftsführung ist kein theoretisches Risiko.
Wo Evoraxia ansetzt
Wir treten dort ein, wo andere abwinken. Wir bringen eigenes Kapital mit und investieren selbst — als Eigen- und Fremdkapital. Wir übernehmen Verantwortung auf C-Level, etwa als Chief Restructuring Officer oder in der Geschäftsführung, und wir verfügen über die operativen Ressourcen unserer eigenen Produktionsunternehmen. Kapital, Mandat und Personal aus einer Hand.
Je früher ein Gespräch stattfindet, desto mehr Optionen gibt es. Ein erster Kontakt ist vertraulich und unverbindlich.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei drohender oder eingetretener Insolvenzreife ist unverzüglich qualifizierter Rechtsrat einzuholen. Stand der Zahlen: September 2026.


